An der Schnittstelle des Steuer- und Zivilrechts können wir Sie aufgrund der Erfahrung als Rechtsanwalt und Steuerberater auf diesem Gebiet bestmöglich beraten.
Rechtswidrigkeit einer Hinzuschätzung aufgrund der sog. Richtsatzsammlung, Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze, Arbeitslohn bei Teilnahme am „Firmenfitness-Programm“, Rechengrößen der Sozialversicherung 2026, Anerkennung von Verlusten aus der Vermietung einer Ferienwohnung und keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines vermieteten Einfamilienhauses.
Vertretung eines ärztlichen Notfalldienstes, doppelte Haushaltsführung bei einem, ein-Personen-Haushalt, Entwurf eines Steueränderungsgesetzes, Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen, Soli: Allgemeinverfügung der Finanzverwaltung, Schaden aufgrund von Trickbetrug keine agB, Warnung vor gefälschten E-Mails.